Freitag, den 29. März 2024

Wandern

Fahrradmitnahme auf der Linie 170

an Samstag, Sonn- und Feiertagen

 

winkende radfahrer

Sehr geehrte Fahrgäste,

unsere Busse der Linie170 sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober mit einem speziellen Fahrradgepäckträger am Heck ausgestattet, der einen sicheren Transport ihrer Fahrräder gewährleistet. Auch im Bus können Fahrräder mitgenommen werden.
Fahrradbus

Hier einige Hinweise für eine angenehme Reise:

  • Unser Fahrpersonal entscheidet im Einzelfall über eine Mitnahme von Fahrrädern. In der Mobilität eingeschränkte Personen (z.B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern. Ein Rechtsanspruch auf die Fahrradmitnahme besteht nicht und  kann bei Platzmangel abgelehnt werden.
  • Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst am Heckgepäckträger befestigen und sichern.
  • Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass hiervon keine Gefahr ausgeht.
  • Der Fahrgast hat Sorge dafür zu tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Busses kommt. Für entstehende Schäden gegenüber Dritter oder am Bus haftet der Fahrgast.
  • Für Beschädigungen am Fahrrad wird keine Haftung übernommen.
  • Es gelten die Beförderungsbedingungen der VGW in der jeweils gültigen Fassung.

 

Definition des Fahrrads im Sinne der Beförderungsbedingungen:

  • Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs  und  E-Bikes).

 

Bitte nehmen Sie, wenn ihr Fahrrad am Heckgepäckträger befestigt wird, Fahrradkörbe und –taschen sowie lose Teile wie Tachometer und ähnliches vor der Fahrt vom Rad ab und mit in den Bus.

Für die Fahrradmitnahme entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

 winkende radfahrer

GUTE REISE